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Geschäfts- und Lieferbedingungen:


1. Allgemeines
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Waren und Dienstleistungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, und gelten von jedem Abnehmer durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesammte Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und bindend anerkannt. Abweichende
Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Auftragsannahme
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, so erteilt
der Auftraggeber dem Auftragnehmer entsprechende Mitteilung. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.

3. Auftragsausführung
Wir bemühen uns um termingerechte Bereitstellung bestellter Ware. Geringfügige Verzögerungen begründen kein Rücktrittsrecht des Bestellers. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Maschinenstörungen, Verkehrsstörungen und dergleichen geben uns das Recht, entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Besteller oder Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag hat.

4. Gütebedingung und Gewährleistung
Die Warenlieferung, Herstellung und Bereitstellung erfolgt hinsichtlich Beschaffenheit und Qualität nach den vereinbarten Bedingungen. Beanstandungen jeder Art, insbesondere Mängelrügen, sind unverzüglich nach Bereitstellung vom Empfänger geltend zu machen. Erhebliche Mängeleinreden begründen dabei lediglich einen Wertminderungsanspruch. Die Wandlung bleibt ausgeschlossen. Einen angebotenen Ersatz muss der Besteller in jedem Fall annehmen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Unsere Haftung ist begrenzt auf grobes Verschulden. Für zugestellte Dienstleistungen (Programm oder Gerätschaften) übernehmen wir keine Haftung.
Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Käufers aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahlässigkeit bleibt unberührt. Für Folgeschäden irgendwelcher Art übernehmen wir keinerlei Haftung.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarte Dienstleistung ist im Anschluss an die Veranstaltung innerhalb einer Woche ohne Abzug zu leisten. Die Überschreitung des Zahlungsziels wirkt verzugsbegründend, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers bzw. Käufers, die von uns nicht schriftlich anerkannt worden sind, sind ausgesschlossen. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fähigkeit unserer Forderungen nicht. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht unmittelbar bei Empfang schriftlich widersprochen wird. Zahlungen durch Scheck gelten erst nach Einlösung als
Erfüllung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz Deutschen Bundesbank zu zahlen, mindestens aber 6%. Die Geltungmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die zugebuchten Dienstleistungen (Programm o.ä.) sind unmittelbar an den Dritten zu bezahlen. Für die eingesetzten Waren gilt Barzahlung bei Erhalt.

6. Zubehör
Gegen eine Leihgebühr werden Geschirr, Gläser und Besteck auf Wunsch mitgeliefert. Sonstiges Zubehör ist im Preis enthalten. Für Beschädigungen und Verluste haftet der Besteller unabhängig von einem etwaigen Verschulden. Der Besteller hat dabei jeweils den Neuanschaffungspreis der verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstände zu ersetzen.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 48153 Münster.

8. Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbahrung nach § 38 ZPO vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, 48147 Münster.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen durch Gesetz- oder Sondervertrag wegfallen oder rechtsungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen Schriftform.

Glückskind  |  info@glueckskind-muenster.de